Verfassungsrichter streiten sich - “Eilantrag” um den Fall Datenspeicherung

Der Antrag zum frisch in Kraft getretenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, der besonders von Kritikern erwartet wird, muss zuvor eine allzu menschliche Hürde nehmen: Die Eitelkeit der Richter. Eigentlich zuständig ist der Erste Senat im Verfassungsgericht, der die meisten Grundrechtsklagen bearbeitet. Dieses publicityträchtige Verfahren aber weckt auch Begehrlichkeiten im zweiten Senat, der sich darauf beruft, das Gesetz fuße auf europäischen Vorgaben - und dafür sei der zweite Senat zuständig. Bevor also in dieser Sache eine höchstrichterliche Entscheidung gefällt werden kann, müssen sich die Kammern langwierig darüber einig werden, wer denn letztlich den Hammer schwingen darf.

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